Der Allgemeine Förderbetrag wird alle zwei Jahre ausgeschrieben - die nächste Ausschreibung erfolgt im
Januar 2026.
Allgemeiner Förderbetrag
Wenn Sie einen Allgemeinen Förderbetrag als einmaligen Zuschuss (in Höhe von 2.700,- €) zu Ihrem Dissertationsprojekt beantragen möchten, schicken Sie uns
neben Ihrem Anschreiben bitte folgende Unterlagen und Nachweise:
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelles Gutachten der/des betreuenden Hochschullehrers/in zum Dissertationsvorhaben
- Zeugniskopien (akademische Abschlüsse, Hochschulreife)
- Nachweis über die Anmeldung der Promotion (Kopie/Scan)
- Zusammenfassung des Promotionsvorhabens in 15-25 Zeilen (verständlich auch für die interdisziplinäre Begutachtung)
- Exposé von 8 -10, max. 15 Seiten mit
- Darlegung des Themas und der konkreten Fragestellung
- Stand der Forschung
- methodischem Vorgehen
- Stand der Arbeit, weiterem (grobem) Zeitplan
- vorläufiger Gliederung
- ggf. bisherige/erwartete Ergebnisse
- ggf. Bibliographie (max. eine Seite).
- Bitte achten Sie auch im Exposé unbedingt auf fundierte Belege und eine korrekte Zitierweise!
- kurze Angaben darüber, zu welchem Zweck der Promotionszuschuss eingesetzt werden soll (zB Beitrag zum Lebensunterhalt, Reisekosten etc.; Nachweis
nicht erforderlich)
- Ausgefülltes Formular "Angaben zum Antrag" (hier zum Download).
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag elektronisch und in einer PDF-Datei zu.
Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und im Falle einer Absage spätestens zwei Monate nach Mitteilung der Entscheidung vernichtet.
Informationen zu den Vergabekriterien finden Sie hier.